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Beitrags- & Gebührenordnung

​§ 1 Präambel

Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

 

§ 2 Jahresbeiträge

Natürliche Person           € 180,00

Juristische Person          € 360,00

Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

 

§ 3 Zahlweise und Fälligkeit

Die Mitglieder erhalten innerhalb des 1. Quartals eines Jahres vom Verein eine Rechnung über den fälligen Mitgliedsbeitrag. Soweit möglich, wird die Rechnung elektronisch zugestellt. Die Beiträge müssen binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Vereinskonto überwiesen werden. Soweit eine SEPA- Lastschriftmandat erteilt wurde, hat das Mitglied sicherzustellen, dass das entsprechende Konto eine ausreichende Deckung für den Beitragseinzug besteht. Entsprechend § 6 der Satzung verpflichten sich die Mitglieder ihre Beiträge bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres, zu entrichten. Die Mitglieder sind verpflichtet, bei einem SEPA-Lastschriftverfahren, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.

 

§ 4 Säumnis

Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Zahlungserinnerung. Zahlt ein Mitglied trotz dreifacher schriftlicher Mahnungen den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß § 4 der Satzung die Streichung von der Mitgliederliste.

 

§ 4 Gebühren

Sollten die Beiträge nicht zeitgerecht bezahlt werden, ist der Verein berechtigt folgende Bearbeitungs- beziehungsweise Mahngebühren zusätzlich zum zu zahlenden Beitrag zu verlangen. Bearbeitungs- und Mahngebühren werden automatisch mit den Beitragszahlungen, für die sie erhoben wurden, fällig.

Zahlungserinnerung           € 0,00

1. Mahnung                        € 8,00          (Bearbeitungs- und Mahngebühr)

2. Mahnung                        € 8,00          (Bearbeitungs- und Mahngebühr)

3. Mahnung                        € 8,00          (Bearbeitungs- und Mahngebühr)

Diese Anlage ist Bestandteil der Beitragsordnung der Freunde der Bar-Ilan Universität e. V., die am 16.12.2025 in Berlin beschlossen wurde.

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